Schiri wir wissen wie Du besteuert wirst!

Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sorgen für faire Wettkämpfe auf den Sportplätzen. Als Gegenleistung fürs Pfeifen bekommen die Unparteiischen häufig eine Aufwandsentschädigung. Dieser Blog Beitrag veranschaulicht, ab wann die Spesen steuerpflichtig werden und wie sich die Besteuerung von Amateur- und Profi Schiris unterscheidet.

  1. Einkunftsart
  2. Ehrenamtspauschale
  3. Grundfreibetrag
  4. Umsatzsteuer
  5. Schiris im Profibereich
  6. Fazit

1. Einkunftsart

Die Spesen der Unparteiischen stellen auf Amateur Ebene grundsätzlich Sonstige Einkünfte dar. Für diese Einkunftsart besteht eine Freigrenze i.H.v. 256 €. Einkünfte unter 256 € müssen folglich nicht versteuert werden.

2. Ehrenamtspauschale

Darüber hinaus sind Einnahmen bis zu 840 € im Jahr steuerfrei. Die sogenannte „Ehrenamtspauschale“ gilt unabhängig von der Freigrenze für Sonstige Einkünfte. In Summe können demnach 1.096 € an Spesen pro Jahr steuerfrei vereinnahmt werden.

Beispiel: Schiedsrichterin Merle erzielt im Jahr 2021 Einnahmen aus ihrer Schiedsrichter Tätigkeit i.H.v. 1.200 €. Davon sind zunächst 840 € steuerfrei (Ehrenamtspauschale). Es verbleiben 360 €. Dieser Betrag liegt oberhalb der Freigrenze für Sonstige Einkünfte i.H.v. 256 € und ist daher vollumfänglich steuerpflichtig.

3. Grundfreibetrag

Die Einkommensbesteuerung unterbleibt selbstverständlich, wenn das jährliche Gesamteinkommen unterhalb des Grundfreibetrags bleibt (in 2023: 10.908 €). Nicht berufstätige Amateur Schiris brauchen sich daher im Regelfall um die Besteuerung keine Gedanken machen.

4. Umsatzsteuer

Unabhängig von der einkommensteuerlichen Beurteilung können die Schiedsrichter Spesen der Umsatzsteuer unterliegen. Ein Großteil der Schiris wird jedoch von der Kleinunternehmerreglung profitieren. Demnach muss keine Umsatzsteuer erhoben werden, solange die Jahresumsätze unterhalb von 22.000 € bleiben.

Die Kleinunternehmerregelung ist personenbezogen. Unparteiische, die bereits mit ihrem Hauptjob umsatzsteuerpflichtig sind, können die Regelung folglich nicht in Anspruch nehmen. In den meisten Fällen auf Amateur Ebene wird die Leistung dennoch umsatzsteuerfrei sein, solange keine unangemessen hohe Entschädigung bezahlt wird.

Interessant: Nach Auffassung des Finanzamts ist ein Stundenlohn unterhalb von 50 € bei einer jährlichen Gesamtvergütung unterhalb von 17.500 € als angemessen einzustufen.

5. Schiris im Profibereich

Für Schiris im Profibereich greifen regelmäßig andere steuerliche Grundsätze, da in diesen Fällen oftmals die Voraussetzungen der Gewerblichkeit erfüllt sind. Dies wurde auch höchstrichterlich für den Fall eines Fußball Schiedsrichters entschieden. So stufte der Bundesfinanzhof im Jahr 2017 die Einnahmen eines ehemaligen Bundesliga und FIFA Schiedsrichters als gewerblich ein und bejahte insbesondere die Tatbestandsmerkmale der Selbständigkeit und der Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr.

Da Fußball Schiris im Profibereich im Normalfall auch die maßgebenden umsatzsteuerlichen Grenzen überschreiten, unterliegen sie regelmäßig der Einkommensteuer- , Gewerbesteuer und Umsatzsteuerpflicht.

Hinweis: In anderen Sportarten kann die steuerliche Beurteilung abweichen. So gibt es z.B. im Eishockey auch Vollzeit Schiris im Rahmen eines (befristeten) Angestelltenverhältnis.

6. Fazit

Die Unparteiischen auf Amateur Ebene brauchen ihre Spesen grundsätzlich nicht versteuern, solange sie unter bestimmten Höchstgrenzen bleiben. Im Einzelfall kann sich jedoch auch für Amateur Schiris eine Einkommens- und sogar Umsatzsteuerpflicht ergeben. In Abgrenzung dazu erzielen die (Fußball) Schiris im Profibereich regelmäßig gewerbliche Einkünfte und müssen ihre Einnahmen umsatzversteuern.