Steuerklassen im Überblick

In Deutschland gab es im Jahr 2022 rund 35 Mio. sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. In den meisten Angestelltenverhältnissen werden neben den Sozialabgaben auch Steuern abgeführt. Die Höhe der einbehaltenen Lohnsteuer hängt dabei maßgeblich von der Steuerklasse ab. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die einzelnen Steuerklassen und geht der Frage nach, wann ein Steuerklassenwechsel sinnvoll sein kann:

  1. Übersicht der Steuerklassen
  2. Wahl der Steuerklasse
  3. Auswirkungen der Steuerklassenwahl
  4. Fazit

1. Übersicht der Steuerklassen

Abhängig vom Familienstand gibt es in Deutschland sechs Steuerklassen. In jeder Steuerklasse werden unterschiedliche Freibeträge und Steuertarife berücksichtigt:

Steuerklasse I betrifft die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten. Die Steuerklasse gilt für Ledige und berücksichtigt den regulären Steuertarif inkl. der grundlegenden Freibeträge (z.B. Arbeitnehmer Pauschbetrag / Sonderausgaben Pauschbetrag).

Steuerklasse II gilt für Alleinerziehende. Beim Lohnsteuereinbehalt wird zusätzlich der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende berücksichtigt.

Die Steuerklassen III bis V gelten für verheiratete Personen. Die einzelnen Steuerklassen unterscheiden sich insbesondere in der Anrechnung des steuerfreien Grundfreibetrages. Dieser wird in der Steuerklasse III doppelt (in 2023: EUR 21.816), in der Steuerklasse IV einfach (in 2023: EUR 10.908) und in der Steuerklasse V gar nicht berücksichtigt.

Steuerklasse VI gilt für den Zweitjob. Die Höhe des Lohnsteuerabzugs wird ohne Freibeträge ermittelt, da angenommen wird, dass diese bereits beim Hauptjob berücksichtigt werden.

Eine detaillierte Berechnung des Lohnsteuereinbehalts lässt sich mit Hilfe des kostenlosen Rechentools vom Finanzministerium vornehmen: https://www.bmf-steuerrechner.de/index.xhtml

2. Wahlrecht

Verheiratete Personen können zwischen drei verschiedenen Steuerklassenkombinationen wählen:

Die Steuerklassenkombination (III/V) bietet sich insbesondere für Paare mit stark abweichenden Gehältern an. Die besserverdienende Person wählt dabei die Steuerklasse III und der andere Ehegatte die Steuerklasse V. Paare, die sich für diese Kombination entscheiden, sind zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Die Steuerklassenkombination (IV/IV) ist vor allem für Paare mit ähnlichem Gehaltsgefüge vorteilhaft. Eine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung besteht im Regelfall nicht. Häufig führt die Einkommensteuer Veranlagung jedoch zu einer Steuererstattung, da die Paare von dem besonderen Einkommensteuertarif für Verheiratete (Splitting-Verfahren) profitieren.

In der Steuerklassenkombination (IV/IV mit Faktor) wird das Splitting-Verfahren bereits unterjährig berücksichtigt. Es besteht eine Abgabeverpflichtung für die Einkommensteuer. Diese führt jedoch im Regelfall zu einer geringen Steuererstattung oder -nachzahlung.

Für nicht verheiratete Personen gibt es praktisch kein Wahlrecht. Sie werden im Regelfall automatisch der Steuerklasse I zugeordnet. Lediglich Alleinerziehende können bei Erfüllen der entsprechenden Voraussetzungen in die Steuerklasse II wechseln.

3. Auswirkung der Steuerklassenwahl

Durch die geschickte Wahl der Steuerklassenkombination können verheiratete Paare die abzuführende Lohnsteuer auf ein Minimum reduzieren. Eine tatsächliche Steuerersparnis lässt sich dadurch jedoch nicht erreichen. Die Lohnsteuer stellt lediglich eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld dar. Wurde zu wenig Lohnsteuer einbehalten, kommt es im Rahmen der Einkommensteuer Veranlagung zu einer entsprechenden Nachzahlung. Wenn hingegen zu viel Lohnsteuer einbehalten wurden, kann sich der Mehrbetrag durch die Abgabe der Einkommensteuererklärung wieder zurückgeholt werden.

Es empfiehlt sich bei der Steuerklassenwahl auch außersteuerliche Auswirkungen im Blick zu haben. So richten sich bestimmte staatliche Leistungen wie z.B. das Eltern- oder Krankengeld nach dem Nettoeinkommen. Die Wahl der Steuerklasse kann somit maßgeblich die Höhe dieser Leistungen beeinflussen. Die Optimierung der Steuerklassenkombination sollte somit stets ganzheitlich erfolgen.

4. Fazit

Die Steuerklasse ist wesentlich vom Familienstand abhängig. Insbesondere verheiratete Personen können zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen wählen. Je nach Gehaltsgefüge und voraussichtlicher Inanspruchnahme von staatlichen Leistungen kann dabei eine unterschiedliche Kombination vorteilhaft sein.

Quellen

1Statistisches Bundesamt Stand 09/2022: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort nach Altersgruppen – Statistisches Bundesamt (destatis.de)